Zollrechtliche Regelung

am Verkehrslandeplatz Niederstetten  

Der Flugplatz Niederstetten in die Liste der besonderen Landeplätze aufgenommen worden. Die Bekanntmachung wurde mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 01.03.2012 wirksam.

Ab sofort können Drittlandsflüge ohne Befreiung vom Zollflugplatzzwang im Einzelfall durchgeführt werden.

 Der Einflug aus / Ausflug nach Drittländern ist beim Hauptzollamt Heilbronn und Zollamt Tauberbischofsheim schriftlich per E-Mail anzumelden.

 Schriftl. Anmeldung unter:

poststelle.za-tauberbischofsheim@zoll.bund.de    und

kev.hza-heilbronn@zoll.bund.de

nachrichtl. an:                 info@flugplatz-ethn.de

zus. für Wochenendflüge:  turm@flugplatz-ethn.de

Die Anmeldung muss mindestens 24 Std vorher und für das Wochenende bis Freitag 1200 local beim Zollamt eingehen.

 Änderungen /Verschiebungen der Zeiten oder Abbruch sind zeitnah zu melden !!