Polizeiliche Kontrolle
des grenzüberschreitenden Verkehrs von Reisenden
Die folgenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
· Bulgarien · Kroatien
· Großbritannien · Rumänien
· Irland · Zypern
sind nicht gleichzeitig Mitglieder im Schengen-Raum.
Flüge in diese und aus diesen Ländern unterliegen deshalb der Grenzkontrolle!
Hilfspolizeibeamte dürfen für „EU-Bürger“ (= einfach gelagerte Fälle) polizeiliche Kontrollen des grenzüberschreitenden Verkehrs von Reisenden im Auslandsflugverkehr sowohl für die EU-Staaten, die nicht dem Schengen-Raum angehören als auch bei Flügen über die Grenzen Europas hinaus durchführen.
Für alle „Nicht-EU-Bürger“ müssen die Kontrollen durch Beamte der Bundespolizei erfolgen und die Pässe gestempelt werden.
Für Flüge, für die eine polizeiliche Kontrolle in einfach gelagerten Fällen erforderlich ist, kann bei der Flugbetrieb Niederstetten GmbH die Verfügbarkeit eines Hilfspolizeibeamten mit dem Formblatt im Download erfragt werden.
Dazu muss es ausgefüllt mit einem Vorlauf von 48 Stunden, für Flüge an Wochenenden bis Freitag um 11:00 Uhr Ortszeit, an die Email-Adressen:
info@flugplatz-ethn.de und turm@flugplatz-ethn.de
geschickt werden.
Bei Verfügbarkeit eines Hilfspolizeibeamten wird durch die Flugbetrieb Niederstetten GmbH die grenzpolizeiliche Kontrolle durch einen ihrer berechtigten Mitarbeiter bestätigt, anderenfalls wird der Pilot benachrichtigt, dass ein Einflug/Ausflug über den VLP Niederstetten nicht möglich ist.